Generalvikar Stroppel zur Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer

Ab 1. Januar 2015 gibt es ein neues Verfahren, um Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer einzuziehen. Dazu fragen die Banken auch die Religion der Steuerpflichtigen ab. Mancher hat sich dann wohl überlegt, die Kirche zu verlassen, um gar keine Kirchensteuer mehr zahlen zu müssen. Der Generalvikar der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Clemens Stroppel, nimmt im Interview mit KiP-Radioredakteur Christian Turrey zu dem neuen Verfahren Stellung und berichtet, wie sich die Diskussion um das geänderte Verfahren in der Diözese ausgewirkt hat:

23.12.2014
Christian Turrey
00:04:48