Am 4. Mai 1961 beschloss der Deutsche Bundestag das Bundessozialhilfegesetz. Es sichert sozial schwache und hilfsbedürftige Bürger ab. Sie haben durch das Gesetz einen Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung, wenn sie in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Trotz aller staatlicher Sicherungsmaßnahmen: Reichtum wächst, Armut breitet sich aus, meint Johannes Schröer: |