Zivilehe in Deutschland eingeführt

Am 7. Februar 1875 führte das Reichspersonenstandsgesetz im Deutschen Reich die obligatorische Zivilehe ein. Das neue Gesetz regelt auch Ehescheidungen. Damit setzte sich im Kulturkampf in Deutschland der Grundsatz durch, dass die bürgerliche Gültigkeit der Ehe von der krichlichen Einsegnung unabhängig sein müsse. Johannes Schröer hat sich in der Fußgängerzone umgehört und Michael Vogt - von der Katholischen Ehe- und Familienberatung im Bistum Essen - gefragt: Wie kann eine Ehe bis ins hohe Alter gelingen?

 

07.02.2001
Johannes Schröer
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