Ein besonderer Erstwähler bei der Europawahl

Um zum ersten Mal bei einer Wahl wie der Europawahl wählen zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Diesmal dürfen aber auch 32-Jährige wie Ralph Ziegler erstmals ihre Stimme abgeben, weil es das Bundesverfassungsgericht extra erlaubt hat: Auch Bürger mit Vollbetreuung dürfen neuerdings in die Wahlkabine. Was ihm das bedeutet, erzählt Ralph Ziegler im Beitrag.

26.05.2019
Christian Turrey
00:01:30